Laschke Sommer 2019

168 Informationen REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN (gültig seit 01.07.2018) der Omnibu Sehr geehrte Kunden,die nachfolgen- den Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- schen Ihnen und der Omnibus– und Reiseverkehr Laschke GmbH und BTS Bus Touristik Service GmbH, nachste- hend „LaG“ und „BTS“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zu- stande kommenden Pauschalreisever- trages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bür- gerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungs- gesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreise- vertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von LaG oder BTS und der Buchung des Kun- den sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von LaG oder BTS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Bu- chung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestä- tigung von LaG oder BTS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von LaG oder BTS vor, an das LaG oder BTS für die Dauer von 8 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neu- en Angebots zustande, soweit LaG oder BTS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist LaG oder BTS die Annah- me durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von LaG oder BTS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reise- leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmo- dalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Be- standteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertragli- chen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine ent- sprechende Verpflichtung durch aus- drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündli- che und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von LaG oder BTS erfolgen (bei E-Mails durch Übermitt- lung des ausgefüllten und unterzeich- neten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde LaG oder BTS den Abschluss des Pauschal- reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklä- rung) durch LaG oder BTS zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertrags- schluss wird LaG oder BTS dem Kun- den eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reise- bestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsab- schluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der ent- sprechenden Anwendung von LaG oder BTS erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu- chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebu- chung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Spra- che. d) Soweit der Vertragstext von LaG oder BTS im Onlinebuchungssystem gespei- chert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig bu- chen“ bietet der Kunde LaG oder BTS den Abschluss des Pauschalreisever- trages verbindlich an. An dieses Ver- tragsangebot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elektronischen Er- klärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektroni- schem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungs- pflichtig buchen“ begründet keinen An- spruch des Kunden auf das Zustande- kommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsanga- ben. LaG oder BTS ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zu- gang der Reisebestätigung von LaG oder BTS beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch ent- sprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stan- de, ohne dass es einer Zwischenmittei- lung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. LaG oder BTS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. LaG oder BTS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif- ten (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefon- anrufe, Telekopien, E-Mails, über Mo- bilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wur- den, kein Widerrufsrecht besteht, son- dern lediglich die gesetzlichen Rück- tritts- und Kündigungsrechte, insbeson- dere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäfts- räumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letzt- genannten Fall besteht ein Widerrufs- recht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. LaG oder BTS und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs- vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kon- taktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervor- gehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebe- ginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchun- gen kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zah- lungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzah- lung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah- lungsfälligkeiten, obwohl LaG oder BTS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden be- steht, so ist LaG oder BTS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsin- halten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt/ Sonderflyer entsprechen dem Stand

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