Laschke Sommer 2019

169 Informationen - und Reiseverkehr Laschke GmbH & der BTS Bus Touristik Service GmbH bei Drucklegung. Bitte haben Sie je- doch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehal- ten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsab- schluss unterrichten. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise- leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von LaG oder BTS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind LaG oder BTS vor Reisebeginn ge- stattet, soweit die Abweichungen uner- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. LaG oder BTS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderun- gen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dau- erhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Ände- rung einer wesentlichen Eigenschaft ei- ner Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berech- tigt, innerhalb einer von LaG oder BTS gleichzeitig mit Mitteilung der Ände- rung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalrei- severtrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von LaG oder BTS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsan- sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte LaG oder BTS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaf- fenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenz- betrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. LaG oder BTS behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbar- ten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder an- dere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Rei- seleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) eine Änderung der für die betref- fende Pauschalreise geltenden Wech- selkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern LaG oder BTS den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhö- hung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann LaG oder BTS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Be- rechnung erhöhen: * Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann LaG oder BTS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlan- gen. * Anderenfalls werden die vom Be- förderungsunternehmen pro Beförde- rungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Be- förderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann LaG oder BTS vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sons- tigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für LaG oder BTS verteuert hat 4.4. LaG oder BTS ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ver- tragsschluss und vor Reisebeginn ge- ändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für LaG oder BTS führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von LaG oder BTS zu erstatten. LaG oder BTS darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die LaG oder BTS tatsächlich entstan- denen Verwaltungsausgaben abziehen. LaG oder BTS hat dem Kunden/Rei- senden auf dessen Verlangen nachzu- weisen, in welcher Höhe Verwaltungs- ausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von LaG oder BTS gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Än- derung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutre- ten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Lag oder BTS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reise- beginn vom Pauschalreisevertrag zurück- treten. Der Rücktritt ist gegenüber LaG oder BTS unter der vorstehend/nachfol- gend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert LaG oder BTS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LaG oder BTS eine angemessene Entschä- digung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmit- telbarer Nähe unvermeidbare, außerge- wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Be- stimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außer- gewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von LaG oder BTS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten ver- meiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. LaG oder BTS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Be- rücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reise- beginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch an- derweitige Verwendungen der Reiseleis- tungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktritts- erklärung des Kunden bei LaG oder BTS wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / Entschädigung in % des Reisepreises Zugang vor Reisebeginn A B C D E bis 90. Tag 26,- € 26,- € 26,- € 20% 20% bis 60. Tag 26,- € 10% 10% 25% 25% 59. bis 49. Tag 20% 25% 25% 25% 25% 48. bis 43. Tag 20% 25% 25% 25% 40% 42. bis 31. Tag 20% 25% 35% 35% 40% 30. bis 21. Tag 30% 30% 35% 50% 50% 20. bis 15. Tag 40% 40% 50% 50% 60% 14. bis 8. Tag 60% 60% 60% 70% 80% 7. bis 3. Tag 80% 80% 80% 80% 80% 1. Tag und Nichtanreise 90% 90% 90% 90% 90% (BTS ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der Omnibus– und Reiseverkehr Laschke GmbH)

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